Vertragsversion: v3.0 Stand: [Datum vor Inbetriebnahme einsetzen] Sprache: Deutsch (verbindlich) Anbieter-Plattform: „FLEXI-SIGNS" (im Folgenden „Plattform") Zielgruppe: ausschließlich Unternehmer (B2B)
⚠ Hinweis vor Inkraftsetzung
Dieses Dokument ist die rechtsverbindliche Vorlage des elektronisch geschlossenen Mietvertrags zwischen dem Anbieter und gewerblichen Kunden. Vor Inbetriebnahme im Echtbetrieb sind sämtliche mit […] gekennzeichneten Platzhalter (Firmierung, Anschrift, Registergericht, USt-IdNr., Bank- und Kontaktdaten, Datum, Versicherungsdetails) auszufüllen und das gesamte Dokument durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin / einen zugelassenen Rechtsanwalt sowie hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Regelungen durch eine Steuerberaterin / einen Steuerberater prüfen zu lassen. Die Vorlage spiegelt das tatsächliche Verhalten der technischen Plattform (Bestell- und Abonnement-Lebenszyklus, Stripe-Integration) wider, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung.
🏢 B2B-Hinweis
Die Plattform und dieser Vertrag richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Bei der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt, und gibt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine gleichwertige steuerliche Kennnummer an. Sämtliche auf der Plattform ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
⛔ Kein Widerrufsrecht / kein Fernabsatzschutz
Da der Vertrag ausschließlich zwischen Unternehmern (B2B) geschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht. Die verbraucherschützenden Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312c ff., 355 BGB) sowie die zugehörigen Informations- und Widerrufspflichten finden keine Anwendung. Es wird klargestellt, dass der Kunde nach Vertragsschluss nicht berechtigt ist, den Vertrag innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist nach den Regelungen für Verbraucher zu widerrufen. Bis zur Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter besteht jedoch das kostenfreie Stornierungsrecht gemäß § 12 Abs. 2 dieses Vertrages. Im Übrigen richtet sich die Beendigung ausschließlich nach §§ 12, 13 unter Beachtung der Mindestmietzeit (§ 6 Abs. 2).
Anbieterkennzeichnung
Anbieter (Vermieter): [Vollständige Firmierung mit Rechtsform, z. B. „… UG (haftungsbeschränkt)"] [Straße und Hausnummer] [Postleitzahl, Ort] Deutschland
Vertretungsberechtigt: [Name(n) der gesetzlichen Vertreter] Registergericht: [Amtsgericht] Registernummer: [HRB / HRA …] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG): [DE…] Wirtschaftsidentifikationsnummer / Steuernummer (soweit anwendbar): [...]
Kontakt: E-Mail: [kontakt@…] Telefon: [+49 …] Internet: [https://…]
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: [Name, Anschrift]
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB" oder „Vertrag") regeln das Miet-Abonnement der in § 2 definierten Mietgegenstände zwischen dem Anbieter und dem Unternehmen, das sich auf der Plattform registriert (im Folgenden „Kunde" oder „Mieter").
(2) Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen; sollte ein Verbraucher gleichwohl einen Vertragsschluss versuchen, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsangebot abzulehnen oder den bereits zustande gekommenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit der Registrierung und der Annahme dieses Vertrages versichert der Kunde, dass er die Voraussetzungen dieses Absatzes erfüllt und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Etwaige englische oder anderssprachige Versionen der Plattform-Inhalte dienen lediglich der Information; im Zweifel ist die deutsche Fassung dieses Vertrages allein verbindlich.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Vertrages bezeichnet:
- Mietgegenstand: je nach der vom Kunden gewählten Bestellart
a. ein individuell im Konfigurator zusammengestelltes Leuchtbuchstaben-Schild, bestehend aus standardisierten Leuchtbuchstaben, optional einem oder mehreren Logo-Elementen, optional einer LED-Box, einem 220-V-Transformator, sämtlichen zur Montage erforderlichen Montageschienen sowie der wiederverwendbaren Transportbox, oder b. eine eigenständige LED-Box („LED-Box-Miete"), bestehend aus der doppelseitig beleuchteten LED-Box mit dem vom Kunden konfigurierten Druck, dem erforderlichen Montagematerial sowie der wiederverwendbaren Transportbox.
- Konfigurator: das Online-Werkzeug der Plattform, in dem Text, Farbe, Logo-Optionen (Form und Größenstufe), optionale LED-Box bzw. die eigenständige LED-Box und ggf. ein vom Kunden hochgeladenes Logo-Bild ausgewählt werden.
- Bestellung: ein über den Konfigurator gespeicherter, dem Kundenkonto zugeordneter Datensatz, der den Mietgegenstand technisch beschreibt und einen eindeutigen Lebenszyklus durchläuft (Entwurf → Eingereicht → Bestätigt → In Vorbereitung → Versendet → Aktive Miete; bei Beendigung: Kündigung beantragt → Rückversand offen → Abgeschlossen; bei Stornierung: Storniert).
- Anbieterbestätigung: die ausdrückliche Bestätigung (Annahme zur Ausführung) der eingereichten Bestellung durch den Anbieter (Status „Bestätigt"). Sie wird dem Kunden im Kundenkonto angezeigt und per E-Mail mitgeteilt.
- Abonnement: das fortlaufende, monatlich wiederkehrende Mietverhältnis zwischen Kunde und Anbieter. Pro Kunde kann technisch und vertraglich nur ein einziges aktives Abonnement bestehen.
- Kaution: die einmalig vorab gezahlte, grundsätzlich rückerstattungsfähige Sicherheitsleistung gemäß § 8.
- Mietzins: das monatlich wiederkehrende Entgelt für die Überlassung des Mietgegenstands gemäß § 5 und § 7.
- Preisstaffel: die im Konfigurator und unter der öffentlichen Preisübersicht der Plattform jeweils aktuell ausgewiesenen Komponentenpreise gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3.
- Aktion: eine zeitlich oder der Dauer nach begrenzte Rabattierung des monatlichen Mietzinses gemäß § 5 Abs. 6.
- Werktage: Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht abgezogen, gelten also als Werktage im Sinne dieses Vertrages.
- Stripe: die Stripe Payments Europe Ltd. mit Sitz in Irland (gemeinsam mit verbundenen Unternehmen), welche als Zahlungsdienstleister sämtliche Zahlungen, Abbuchungen und Rückerstattungen technisch abwickelt.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden den von diesem konfigurierten Mietgegenstand zum vorübergehenden Gebrauch gegen Zahlung des monatlichen Mietzinses und der einmaligen Kaution. Es handelt sich ausschließlich um ein Mietverhältnis; ein Eigentumsübergang findet zu keinem Zeitpunkt statt. Sämtliche Bestandteile des Mietgegenstands (Buchstaben, ggf. Logo-Elemente, ggf. LED-Box, Transformator, Montageschienen, Transportbox) bleiben jederzeit Eigentum des Anbieters (§ 16).
(2) Die Plattform wird ausschließlich im Abonnement-Modell und ausschließlich für gewerbliche Kunden betrieben. Eine einmalige käufliche Erwerbsoption oder eine zeitlich befristete Festmiete wird nicht angeboten. Die eigenständige LED-Box-Miete (§ 2 lit. b) ist eine gleichwertige Bestellart im Sinne dieses Vertrages; die Regelungen dieses Vertrages gelten für sie entsprechend, soweit nicht einzelne Komponenten (z. B. Buchstaben, Montageschienen) bei ihr nicht anfallen.
(3) Die technische Beleuchtung erfolgt mittels LEDs (kein „echter" Hochspannungs-Neon im Sinne der historischen Glasentladungstechnik). Die produktbezogene Bezeichnung „Neon-Schild" beschreibt ausschließlich die optische Anmutung.
(4) Die Anzahl der für ein Leuchtbuchstaben-Schild erforderlichen Montageschienen ergibt sich aus der physischen Breite der konfigurierten Anordnung nach der in § 5 Abs. 4 beschriebenen Berechnung; sie wird dem Kunden im Konfigurator vor Vertragsannahme angezeigt und ist Bestandteil der Kautionskalkulation gemäß § 8.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Konfiguratorinhalte und der Preise auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot des Anbieters, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt durch das Zusammenwirken folgender, vom System protokollierter Schritte zustande:
a. Der Kunde registriert sich auf der Plattform und bestätigt seine E-Mail-Adresse über den ihm zugesandten Verifikationslink. Eine Registrierung ohne erfolgreiche E-Mail-Bestätigung ermöglicht keinen Vertragsschluss. Bei der Registrierung versichert der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 ist.
b. Der Kunde konfiguriert den Mietgegenstand im Konfigurator. Diese Konfiguration wird zunächst als „Entwurf" gespeichert und kann jederzeit vom Kunden geändert oder gelöscht werden. Eingabefehler können bis zur Übermittlung der Bestellung jederzeit im Konfigurator sowie auf den nachfolgenden Seiten des Bestellprozesses durch Rückkehr zum Konfigurator („Konfiguration bearbeiten") erkannt und berichtigt werden.
c. Der Kunde akzeptiert diesen Vertrag elektronisch durch Anklicken der Bestätigungs-Checkbox auf der Vertragsseite und Auslösen der Schaltfläche „Bestätigen". Mit der anschließenden Übermittlung der Bestellung (Auslösen des Bezahlvorgangs) erstellt die Plattform einen revisionssicheren Vertrags-Snapshot, der mindestens umfasst:
- Vertragsversion (v3.0) und den vollständigen Vertragstext in der vom Kunden gelesenen Fassung,
- die vollständige Bestellkonfiguration (Bestellart, Text, Farbe, Logo-Optionen, LED-Box, Buchstabenanzahl, Schienenanzahl) nebst einer technischen Prüfsumme der Konfiguration,
- den vereinbarten monatlichen Mietzins und die vereinbarte Gesamtkaution einschließlich der Aufschlüsselung nach Komponenten (netto, EUR),
- eine etwaige Aktion gemäß § 5 Abs. 6 (rabattierter Monatsbetrag und Aktionsdauer),
- die Unternehmer-Bestätigung und die USt-IdNr. bzw. steuerliche Kennnummer des Kunden,
- Kunden-Stammdaten zum Zeitpunkt der Übermittlung,
- IP-Adresse und Zeitstempel der Übermittlung.
Mit der Übermittlung wird der Preis für die Bestellung eingefroren; spätere Änderungen der Preisstaffel wirken auf diese Bestellung nicht ein.
d. Der Kunde wird zur Bezahlung der Kaution über den Zahlungsdienstleister Stripe weitergeleitet und schließt dort den Bezahlvorgang ab. Beim Bezahlvorgang wird zugleich seine Zahlungsmethode für künftige automatische Abbuchungen hinterlegt (sog. „off-session"-Speicherung).
e. Mit erfolgreicher Belastung der Kaution durch Stripe und der hierauf folgenden technischen Bestätigung kommt der Mietvertrag verbindlich zustande. Die Bestellung befindet sich im Status „Eingereicht" und wird sodann durch die Anbieterbestätigung (§ 2) zur Ausführung angenommen.
(3) Verändert der Kunde nach Annahme dieses Vertrages, aber vor Abschluss des Bezahlvorgangs, die konfigurierte Bestellung, oder stimmt die Konfiguration nicht mehr mit dem Vertrags-Snapshot überein (Abgleich über die gespeicherte Prüfsumme und die eingefrorenen Beträge), wird der Bezahlvorgang systemseitig abgelehnt; der Kunde muss in diesem Fall den Vertrag erneut akzeptieren.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter elektronisch gespeichert und ist dem Kunden über sein Kundenkonto („Einstellungen" → „Vertrag anzeigen") jederzeit abrufbar und als Datei herunterladbar. Unmittelbar nach Übermittlung der Bestellung erhält der Kunde zudem eine Bestellbestätigung per E-Mail, die den vollständigen Vertragstext enthält (§ 312i Abs. 1 BGB). Eine PDF-Ausgabe ist in der gegenwärtigen Version nicht implementiert; der Vertragstext wird als Text/Markdown bereitgestellt.
(5) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung (§ 1 Abs. 4). Verhaltenskodizes im Sinne des Art. 246c Nr. 5 EGBGB hat sich der Anbieter nicht unterworfen.
§ 5 Preise, Preisbildung und Aktionen
(1) Die Berechnung des monatlichen Mietzinses und der Kaution erfolgt im Konfigurator transparent auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Vertragsannahme geltenden Preisstaffel. Die Preisstaffel wird vom Anbieter festgelegt, ist jederzeit im Konfigurator sowie in der öffentlichen Preisübersicht der Plattform einsehbar und wird vor Vertragsannahme vollständig, nach Komponenten aufgeschlüsselt, angezeigt. Verbindlich für den einzelnen Vertrag sind ausschließlich die im Vertrags-Snapshot gemäß § 4 Abs. 2 lit. c eingefrorenen Beträge (vereinbarter monatlicher Mietzins und vereinbarte Gesamtkaution).
(2) Der monatliche Mietzins (netto) setzt sich je nach Bestellart aus folgenden Komponenten der Preisstaffel zusammen:
- einem Betrag pro Buchstabe (Leerzeichen werden nicht berechnet),
- einem Betrag pro Logo-Element entsprechend der gewählten Größenstufe,
- einem Betrag für eine LED-Box (als Zusatzoption oder als eigenständige LED-Box-Miete).
(3) Die einmalige Kaution (netto) setzt sich je nach Bestellart aus folgenden Komponenten der Preisstaffel zusammen:
- einem Betrag pro Buchstabe,
- einem Betrag pro Logo-Element entsprechend der gewählten Größenstufe,
- einem Betrag pro Montageschiene (Anzahl gemäß Abs. 4),
- einem Betrag für den 220-V-Transformator (nur bei Leuchtbuchstaben-Schildern; der Transformator ist im Lieferumfang enthalten, die Komponente ist Bestandteil der Kaution, nicht des Mietzinses),
- einem Betrag für eine LED-Box.
Für die wiederverwendbare Transportbox wird keine Kaution erhoben.
Sämtliche Komponentenbeträge werden dem Kunden im Konfigurator und auf der Bezahlseite vor Vertragsannahme einzeln ausgewiesen und im Vertrags-Snapshot gespeichert.
(4) Schienenberechnung. Die Anzahl der Montageschienen ergibt sich aus der physischen Breite der konfigurierten Anordnung: Jeder Buchstabe hat eine typabhängige Breite in Zentimetern; zwischen benachbarten Buchstaben wird ein Abstand von 2 cm, zwischen Logo-Element und Text ein Abstand von 4 cm angesetzt; ein Leerzeichen erhöht die Breite um 10 cm (Wortabstand), ohne als Buchstabe berechnet zu werden; ein Logo-Element geht mit einer Breite von 50 cm ein. Die Schienenanzahl entspricht der auf die nächste ganze Zahl aufgerundeten Gesamtbreite geteilt durch 100 cm (Schienenlänge 1 m). Die sich hiernach ergebende Schienenanzahl und die Gesamtbreite werden dem Kunden im Konfigurator vor Vertragsannahme angezeigt.
(5) Preisänderungen für laufende Mietverhältnisse. Der Anbieter ist berechtigt, seine Preisstaffel jederzeit für künftige Bestellungen anzupassen. Für bestehende Mietverhältnisse gilt eine Änderung des vereinbarten monatlichen Mietzinses nur, wenn (i) der Anbieter die Änderung dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamkeitsdatum in Textform ankündigt und sie im Kundenkonto unter „Abrechnung" hinterlegt, (ii) der Kunde die Änderung dort ausdrücklich bestätigt und (iii) das Wirksamkeitsdatum erreicht ist. Ohne ausdrückliche Bestätigung des Kunden wird der bisherige Mietzins unverändert fortgeführt; eine stillschweigende oder automatische Preisanpassung findet nicht statt. Lehnt der Kunde die Änderung ab oder bestätigt er sie nicht, ist der Anbieter berechtigt, das Mietverhältnis ordentlich gemäß § 12 Abs. 4 zu kündigen.
(6) Aktionen (Rabatte). Gilt zum Zeitpunkt der Vertragsannahme eine Aktion, so ist der rabattierte monatliche Mietzins für die in der Aktion genannte Anzahl von Abrechnungsmonaten ab Aktivierung der Miete vertraglich verbindlich; er wird zusammen mit der Aktionsdauer im Vertrags-Snapshot gespeichert. Nach Ablauf der Aktionsdauer gilt automatisch wieder der im Vertrags-Snapshot vereinbarte reguläre monatliche Mietzins, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Der Kunde wird vor Ablauf der Aktion per E-Mail erinnert. Auf die Kaution wirken Aktionen nicht ein.
(7) Sämtliche im Konfigurator und in den Bestellübersichten ausgewiesenen Beträge verstehen sich als Nettobeträge in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (in Deutschland derzeit 19 %). Die Umsatzsteuer auf den monatlichen Mietzins wird durch den Zahlungsdienstleister Stripe automatisch nach dem ermittelten Leistungsort berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Kaution wird als Sicherheitsleistung ohne Umsatzsteuer vereinnahmt (§ 8 Abs. 4). Bei Leistungen an in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmer kann das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG bzw. Art. 196 MwStSystRL) zur Anwendung kommen; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, eine gültige USt-IdNr. seines Sitzstaates anzugeben und die Steuerschuld in seinem Sitzstaat selbst abzuführen. Der Versand des Mietgegenstands erfolgt derzeit ausschließlich innerhalb Deutschlands (§ 9 Abs. 2).
§ 6 Vertragslaufzeit, Mindestmietzeit und Beginn der Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern es nicht gemäß §§ 12, 13 beendet wird.
(2) Mindestmietzeit von zwei (2) Monaten. Das Mietverhältnis ist für die Dauer von zwei Monaten ab Aktivierung der Miete (Abs. 3) fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist erst nach Ablauf dieser Mindestmietzeit möglich (§ 12 Abs. 3); bis dahin wird der monatliche Mietzins fortlaufend abgerechnet. Endet die Mindestmietzeit an einem Tag, den der Zielmonat nicht kennt, so endet sie am letzten Tag des Zielmonats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 5, § 543 BGB) bleibt unberührt.
(3) Mit Vertragsannahme und Bezahlung der Kaution (§ 4 Abs. 2) ist das Mietverhältnis rechtlich verbindlich zustande gekommen. Die monatliche Abrechnung des Mietzinses beginnt jedoch erst mit der Aktivierung der Miete: Zu diesem Zeitpunkt richtet der Anbieter beim Zahlungsdienstleister Stripe das wiederkehrende Abonnement ein, und der erste Monatsmietzins wird sofort zulasten der hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen. Die Aktivierung erfolgt nach Anbieterbestätigung, betrieblicher Vorbereitung und Versand des Mietgegenstands; sie ist auf der Bestellübersicht des Kunden nachvollziehbar. Vor der Aktivierung wird kein Mietzins berechnet.
(4) Schutz bei ausbleibender Aktivierung. Erfolgt die Aktivierung der Miete nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Anbieterbestätigung, kann der Kunde den Vertrag durch Erklärung in Textform oder über das Kundenkonto beenden; in diesem Fall werden sämtliche bereits geleisteten Zahlungen (einschließlich der Kaution) vollständig auf die ursprüngliche Zahlungsmethode erstattet.
(5) Der Beginn der Abrechnungsperiode entspricht dem von Stripe auf Grundlage des Aktivierungszeitpunkts festgelegten Abrechnungszyklus („billing anchor"); er ist im Kundenkonto unter „Abrechnung" einsehbar.
(6) Pro Kundenkonto kann nur ein einziges aktives Abonnement geführt werden. Eine zusätzliche Bestellung ist erst möglich, nachdem ein bestehendes Abonnement vollständig abgewickelt (Status „Abgeschlossen") oder storniert (Status „Storniert") wurde.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Der Kunde schuldet:
a. eine einmalige Kaution gemäß § 8, fällig sofort nach Vertragsannahme, b. den monatlich wiederkehrenden Mietzins gemäß § 5, fällig erstmals mit Aktivierung der Miete und sodann zu jedem folgenden Abrechnungsstichtag (§ 6 Abs. 5) bis zur Beendigung der Abrechnung gemäß § 12 Abs. 6.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Andere Zahlungswege (Banküberweisung, Lastschriftmandat außerhalb Stripe, Bargeld) sind nicht zugelassen. Mit Bezahlung der Kaution erteilt der Kunde Stripe und dem Anbieter zugleich die Ermächtigung, die hinterlegte Zahlungsmethode für sämtliche künftigen monatlichen Mietzinszahlungen ohne erneute manuelle Freigabe zu belasten („off-session"-Mandat).
(3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(4) Fehlgeschlagene Zahlung / Karenzzeit:
a. Kann eine monatliche Lastschrift nicht eingelöst werden (z. B. wegen Kartenablaufs, Limitüberschreitung, Bankablehnung), tritt das Abonnement automatisch in eine Karenzzeit von 7 Kalendertagen ein. Der Beginn der Karenzzeit wird vom System auf Basis des ersten fehlgeschlagenen Einzugs erfasst.
b. Innerhalb der Karenzzeit kann der Kunde seine Zahlungsmethode im Bereich „Abrechnung" aktualisieren oder den ausstehenden Betrag begleichen. Stripe unternimmt automatisch erneute Einzugsversuche.
c. Der Anbieter informiert den Kunden über den fehlgeschlagenen Einzug unverzüglich per E-Mail und erinnert ihn während der Karenzzeit täglich per E-Mail an die offene Zahlung und die Folgen des fruchtlosen Fristablaufs.
d. Bleibt die Zahlung bei Ablauf des 7. Tages der Karenzzeit offen, befindet sich der Kunde spätestens ab diesem Zeitpunkt in Verzug (§ 286 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Das Mietverhältnis wird in diesem Fall automatisch außerordentlich gekündigt (§ 12 Abs. 5 lit. a); die laufende Abrechnung wird eingestellt, und der Kunde wird zur unverzüglichen Rückgabe des Mietgegenstands nach § 13 aufgefordert. Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht innerhalb der Fristen des § 13 zurück, ist der Anbieter nach Maßgabe des § 13 Abs. 6 berechtigt, die Kaution vollständig einzubehalten; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB, Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB, Beitreibungs- und Rechtsverfolgungskosten, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche) bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichend gedeckte und gültige Zahlungsmethode dauerhaft im Kundenkonto zu hinterlegen. Eine Aktualisierung der Zahlungsmethode ist im Bereich „Abrechnung" jederzeit möglich.
(6) Rücklastschriften und Zahlungsstreitigkeiten (Chargebacks). Leitet der Kunde über seine Bank oder seinen Kartenherausgeber ein Chargeback-Verfahren zu einer berechtigten Forderung des Anbieters ein, ist der Anbieter berechtigt, die laufende Abrechnung für die Dauer des Verfahrens auszusetzen und den Sachverhalt zu prüfen. Die dem Anbieter durch unberechtigte Chargebacks entstehenden Gebühren und Kosten trägt der Kunde. Die Rechte des Kunden aus dem Zahlungsdiensterecht bleiben unberührt.
§ 8 Sicherheitsleistung (Kaution)
(1) Mit Vertragsschluss ist eine einmalige, rückerstattungsfähige Kaution gemäß § 5 Abs. 3 zu zahlen. Die Kaution sichert die ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe sämtlicher Bestandteile des Mietgegenstands sowie etwaige Ansprüche des Anbieters wegen einer über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehenden Beschädigung, des Verlusts oder einer verspäteten Rückgabe.
(2) Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Eingang des Mietgegenstands beim Anbieter führt dieser eine Rückgabeprüfung (Inspektion) gemäß § 14 durch. Hierbei werden die einzelnen Buchstaben, die Logo-Elemente, die LED-Box, die Montageschienen sowie der Transformator — soweit Bestandteil der Bestellung — auf Vollständigkeit und Beschädigung geprüft.
(3) Die Höhe einer etwaigen Schadensbeteiligung wird komponentenbezogen anhand der im Vertrags-Snapshot gespeicherten Kautionsaufschlüsselung festgelegt:
- Pro beschädigtem oder fehlendem Buchstaben wird der anteilige Buchstaben-Kautionsbetrag einbehalten (Gesamt-Buchstabenkaution geteilt durch die Anzahl der Buchstaben der Bestellung, multipliziert mit der Anzahl der betroffenen Buchstaben).
- Pro beschädigter oder fehlender Montageschiene wird der anteilige Schienen-Kautionsbetrag einbehalten (Gesamt-Schienenkaution geteilt durch die Schienenanzahl, multipliziert mit der Anzahl der betroffenen Schienen).
- Bei einem beschädigten oder fehlenden Logo-Element wird der Logo-Kautionsbetrag einbehalten.
- Bei einer beschädigten oder fehlenden LED-Box wird der LED-Box-Kautionsbetrag einbehalten.
Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der Einbehalt entsprechend.
(4) Auf die nach Abs. 3 ermittelte Schadensbeteiligung (Netto-Schadensbetrag) wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben (Einbehalt = Netto-Schadensbetrag × 1,19). Die Rückerstattung errechnet sich nach der Formel: Rückerstattung = Kaution − (Netto-Schadensbetrag + Umsatzsteuer). Die Kaution selbst stellt als Sicherheitsleistung kein umsatzsteuerbares Entgelt dar und wird ohne Umsatzsteuer vereinnahmt; lediglich die im Schadensfall einbehaltene Schadensbeteiligung wird mit Umsatzsteuer abgerechnet.
*Illustratives Beispiel (die tatsächlichen Beträge ergeben sich stets aus dem Vertrags-Snapshot):* Beträgt die Gesamtkaution 100,00 €, der anteilige Kautionsbetrag eines beschädigten Buchstabens 10,00 € und der Kautionsbetrag eines beschädigten Logo-Elements 15,00 €, so beläuft sich der Netto-Schadensbetrag auf 25,00 €, die Umsatzsteuer auf 4,75 € und der Gesamteinbehalt auf 29,75 €; zurückerstattet werden 70,25 €.
(5) Der einbehaltene Betrag ist auf den Gesamtbetrag der Kaution nach oben begrenzt. Ein die Kaution übersteigender Schaden (excess) bleibt nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften vom Kunden geschuldet und kann vom Anbieter gesondert geltend gemacht werden, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung sowie in den Fällen des § 13a.
(6) Die Kaution wird, soweit sie nicht gemäß Abs. 3 bis 5 oder § 13 Abs. 6 einbehalten wird, innerhalb von vierzehn Tagen nach Abschluss der Rückgabeprüfung auf das Zahlungsmittel zurückerstattet, das beim ursprünglichen Einzug verwendet wurde. Eine andere Auszahlungsform (z. B. Banküberweisung) ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die ursprüngliche Zahlungsmethode nicht mehr verfügbar ist; der Kunde hat hierzu ein gültiges Konto in Textform mitzuteilen. Fällt das Ende der Mindestmietzeit (§ 6 Abs. 2) auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Rückgabeprüfung, beginnt die Frist erst mit dem Ende der Mindestmietzeit.
(7) Eine Verzinsung der Kaution während der Vertragslaufzeit erfolgt nicht.
(8) Der Kunde erhält nach Durchführung der Rückgabeprüfung eine Aufschlüsselung in Textform (per E-Mail) über die geprüften Komponenten, etwaige festgestellte Schäden und die Höhe der Rückerstattung bzw. des Einbehalts.
§ 9 Lieferung und Versand
(1) Der Anbieter versendet den Mietgegenstand an die vom Kunden im Bezahlvorgang bzw. im Kundenkonto hinterlegte Lieferadresse.
(2) Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands. Lieferungen in andere Länder sind derzeit nicht vorgesehen; sollte der Anbieter im Einzelfall einer Lieferung außerhalb Deutschlands zustimmen, erfolgt diese ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und gegebenenfalls gegen Erstattung der zusätzlichen Versand- und Zollkosten durch den Kunden.
(3) Die voraussichtliche Fertigungszeit beträgt 1 Werktag. Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt bis zu 5 Werktage, abhängig vom Versanddienstleister, ab Übergabe an den Versanddienstleister (Status „Versendet"). Die genannten Fertigungs- und Lieferzeiten sind Richtwerte und keine verbindlich zugesicherten Liefertermine. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Verzögerungen beim Versanddienstleister liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters; § 6 Abs. 4 bleibt unberührt.
(4) Versandkostenverteilung:
a. Die Versandkosten für die erstmalige Auslieferung an den Kunden trägt der Anbieter; sie sind im monatlichen Mietzins einkalkuliert, soweit der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt.
b. Die Rückversandkosten für sämtliche Bestandteile des Mietgegenstands an den Anbieter trägt der Kunde. Der Anbieter stellt keinen kostenfreien Rücksendeschein bereit; der Kunde beauftragt einen geeigneten, paketverfolgbaren Versanddienstleister auf eigene Kosten (§ 13 Abs. 4).
c. Die Versandkosten für die Rücksendung der Transportbox trägt ebenfalls der Kunde. Die Transportbox ist gemeinsam mit dem Mietgegenstand oder gesondert an die in den Rücksendeanweisungen genannte Anschrift zurückzusenden.
(5) Der Mietgegenstand wird in einer wiederverwendbaren Transportbox versendet. Für die Transportbox wird keine Kaution erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, die Transportbox bis zur Rückgabe des Mietgegenstands sachgemäß aufzubewahren und sie für den späteren Rückversand zu verwenden. Ist die Transportbox nicht mehr funktionstüchtig, hat der Kunde eine gleichwertige, transportsichere Verpackung auf eigene Kosten zu verwenden; für verpackungsbedingte Transportschäden haftet der Kunde nach § 13 Abs. 5.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstands auf dem Hinversand zum Kunden trägt der Anbieter (§§ 535 ff. BGB); sie geht mit der Ablieferung beim Kunden auf diesen über. Für den Rückversand gilt § 13 Abs. 5.
§ 10 Pflichten des Mieters / Nutzung des Mietgegenstands
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand vertragsgemäß und sorgfältig zu behandeln und ihn ausschließlich nach den Bedien- und Sicherheitshinweisen des Anbieters zu betreiben.
(2) Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
a. den Mietgegenstand oder Teile davon technisch oder optisch zu verändern (Umbau, Lackierung, mechanische Bearbeitung, Eingriffe in die Elektronik), b. den Mietgegenstand Dritten zur Nutzung zu überlassen, weiterzuvermieten oder als Sicherheit zu verwenden, c. den Mietgegenstand außerhalb seiner bestimmungsgemäßen Verwendung (innenraumtypische, dekorative Beleuchtung; bei der LED-Box: Anbringung gemäß Montageanleitung) zu betreiben, insbesondere in Umgebungen mit dauerhafter Feuchtigkeit, im Außenbereich ohne hierfür geeignete Schutzmaßnahmen, in Umgebungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder unter Bedingungen, welche die zulässigen Betriebsparameter (Spannung, Umgebungstemperatur) überschreiten, d. die Originalverpackung (Transportbox) zu entsorgen oder so zu beschädigen, dass sie für den Rückversand unbrauchbar wird, e. den Mietgegenstand bei Rücksendung unzureichend, lose oder ohne ausreichende Transportsicherung zu verpacken (§ 13a).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Firmen-, Liefer- und Rechnungsdaten anzugeben und diese im Kundenkonto stets aktuell zu halten. Änderungen sind unverzüglich im Kundenkonto vorzunehmen. Schäden, die dem Anbieter aus der Übermittlung unrichtiger oder veralteter Daten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter erkennbare Mängel des Mietgegenstands unverzüglich anzuzeigen, damit der Anbieter die Möglichkeit zur Beseitigung erhält. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB gelten entsprechend.
(5) Bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden des Mietgegenstands hat der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich (spätestens binnen 7 Kalendertagen ab Kenntnis) in Textform anzuzeigen. Im Diebstahlfall ist zudem unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Anbieter eine Kopie des Aktenzeichens zu übermitteln.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass er — soweit zur ordnungsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands erforderlich — über die geeigneten räumlichen, baulichen und elektrotechnischen Voraussetzungen am Aufstellort verfügt; insbesondere bei Anbringung in oder an Geschäftsräumen liegt es in der Verantwortung des Kunden, etwaige öffentlich-rechtliche oder mietrechtliche Genehmigungen einzuholen.
§ 11 Mängelrechte des Mieters
(1) Bei Mängeln des Mietgegenstands gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit den nachstehenden Maßgaben. Der Anbieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
(2) Macht der Kunde Mängelrechte geltend, leistet der Anbieter nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Reparatur des Mietgegenstands oder durch Austausch gegen einen mangelfreien gleichartigen Mietgegenstand. Ein Austausch erfolgt — soweit verfügbar — innerhalb angemessener Zeit; die hierdurch entstehenden Versandkosten trägt der Anbieter.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 15.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die auf einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden, auf natürlichem Verschleiß oder auf einer Beschädigung durch Dritte beruhen.
§ 12 Stornierung und Kündigung
(1) Für die Beendigung des Vertrages gelten je nach Stand der Bestellung die Absätze 2 bis 6.
(2) Kostenfreie Stornierung bis zur Anbieterbestätigung. Bis zum Zugang der Anbieterbestätigung (§ 2) kann der Kunde die Bestellung jederzeit über sein Kundenkonto stornieren. In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt: Sämtliche bereits geleisteten Zahlungen (insbesondere die Kaution) werden vollständig auf die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet; die Bestellung erhält den Status „Storniert".
(3) Ordentliche Kündigung durch den Kunden. Nach der Anbieterbestätigung ist eine Beendigung durch den Kunden — vorbehaltlich Abs. 5 und § 6 Abs. 4 — erst nach Ablauf der Mindestmietzeit (§ 6 Abs. 2) möglich. Nach Ablauf der Mindestmietzeit kann der Kunde das Mietverhältnis jederzeit über sein Kundenkonto („Miete beenden") kündigen; eine zusätzliche Erklärung in Textform ist nicht erforderlich, aber zulässig. Der Eingang der Kündigung wird vom System unmittelbar protokolliert und dem Kunden bestätigt. Der Anbieter bestätigt die Kündigung und stellt die Rücksendeanweisungen gemäß § 13 bereit.
(4) Ordentliche Kündigung durch den Anbieter. Der Anbieter kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (insbesondere Einstellung des Geschäftsbetriebs, dauerhafte Nichtverfügbarkeit der Mietgegenstände einer Konfiguration, fehlende Bestätigung oder Ablehnung einer angekündigten Preisänderung gemäß § 5 Abs. 5 durch den Kunden). Die Mindestmietzeit bleibt hiervon unberührt; eine Kündigung des Anbieters nach Satz 1 wird frühestens zum Ende der Mindestmietzeit wirksam.
(5) Außerordentliche Kündigung. Beide Parteien können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 543 BGB). Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
a. mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug ist und die Zahlung trotz der täglichen Erinnerungen auch bei Ablauf der Karenzzeit gemäß § 7 Abs. 4 nicht vollständig geleistet hat (in diesem Fall erfolgt die Kündigung automatisiert gemäß § 7 Abs. 4 lit. d), b. den Mietgegenstand entgegen § 10 Abs. 2 vertragswidrig nutzt, weitergibt oder verändert, c. falsche Identitäts-, Liefer- oder Zahlungsdaten in betrügerischer Absicht angibt, insbesondere unzutreffend angibt, Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 zu sein, d. eine erhebliche Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt oder fortsetzt.
(6) Ende der Abrechnung. Nach einer Kündigung gemäß Abs. 3 bis 5 läuft die monatliche Abrechnung fort, solange sich der Mietgegenstand noch beim Kunden befindet; sie endet mit dem dokumentierten Eingang des vollständigen Rücksendepakets beim Anbieter (§ 13 Abs. 7). Über den Eingangszeitpunkt hinaus wird kein weiterer Mietzins berechnet. Die bis zum Eingang anfallenden Mietzinsen sind keine Vertragsstrafe, sondern entgelten den fortgesetzten Besitz des Mietgegenstands beim Kunden. Innerhalb der Mindestmietzeit bereits abgerechnete oder noch abzurechnende Mietzinsen bleiben von einer vorzeitigen Rückgabe unberührt.
§ 13 Rückgabe und Rücksendung
(1) Mit der Bestätigung der Kündigung durch den Anbieter wird der Kunde im Kundenkonto und per E-Mail über die genauen Rücksendebedingungen informiert. Diese umfassen insbesondere:
- die Anschrift, an die der Mietgegenstand zurückzusenden ist,
- die Rückgabefrist gemäß Abs. 3 einschließlich des konkreten Fälligkeitsdatums,
- Hinweise zur transportsicheren Verpackung (§ 13a).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche überlassenen Bestandteile des Mietgegenstands vollständig und unter Verwendung der ursprünglichen Transportbox (oder einer gleichwertigen, transportsicheren Verpackung) zurückzusenden. Bei einer teilweisen Rückgabe wird hinsichtlich der nicht zurückgegebenen Komponenten ein Verlust vermutet; § 8 Abs. 3 (einschließlich des Rechts zum Nachweis eines geringeren Schadens) gilt entsprechend.
(3) Der Kunde hat das Rücksendepaket innerhalb von 7 Werktagen (§ 2) ab Bereitstellung der Rücksendeanweisungen einem Versanddienstleister zu übergeben. Das konkrete Fälligkeitsdatum dieser Frist wird dem Kunden im Kundenkonto angezeigt und in der Rücksende-E-Mail mitgeteilt.
(4) Die Kosten der Rücksendung an die vom Anbieter benannte Adresse trägt der Kunde. Der Anbieter stellt keinen kostenfreien Rücksendeschein zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten, paketverfolgbaren Versanddienstleister auf eigene Kosten zu beauftragen. Die Versandkosten für die Rücksendung der Transportbox trägt ebenfalls der Kunde (§ 9 Abs. 4 lit. c).
(5) Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstands während der vom Kunden organisierten Rücksendung trägt der Kunde, bis das Paket beim Anbieter eingegangen ist. Der Kunde hat die ihm vom Versanddienstleister erteilte Einlieferungsbestätigung aufzubewahren und dem Anbieter auf Verlangen vorzulegen. Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich, die Rücksendung versichert und mit Sendungsverfolgung zu verschicken.
(6) Fristüberschreitung. Übergibt der Kunde das Rücksendepaket nicht innerhalb der Frist gemäß Abs. 3 einem Versanddienstleister, gilt Folgendes:
a. Der Anbieter mahnt den Kunden in Textform und setzt ihm eine Nachfrist von weiteren 7 Werktagen. b. Bis zum Eingang des Mietgegenstands beim Anbieter wird der vereinbarte Mietzins gemäß § 12 Abs. 6 weiterberechnet; dies gilt nicht in den Fällen des § 7 Abs. 4 lit. d (dort endet die Abrechnung mit der automatischen Kündigung). c. Läuft auch die Nachfrist fruchtlos ab, ist der Anbieter berechtigt, vom Verlust des Mietgegenstands auszugehen und die Kaution vollständig einzubehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Bestellung wird sodann abgeschlossen. d. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (insbesondere auf Herausgabe oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften) bleibt vorbehalten.
(7) Der Eingang des Rücksendepakets beim Anbieter wird vom Anbieter unverzüglich im System dokumentiert und dem Kunden im Kundenkonto sowie per E-Mail bestätigt; mit dem dokumentierten Eingang endet die Abrechnung gemäß § 12 Abs. 6.
(8) Der Kunde kann eine Verlängerung der Rückgabefrist beim Anbieter beantragen; eine solche Verlängerung steht im freien Ermessen des Anbieters und ist erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Anbieter wirksam.
§ 13a Verpackungspflicht des Kunden und Haftung für Verpackungsschäden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor der Übergabe an den Versanddienstleister transportsicher zu verpacken. Insbesondere sind:
- die Originaltransportbox des Anbieters zu verwenden, soweit sie noch funktionstüchtig ist,
- empfindliche Komponenten (Buchstaben, LED-Box, Montageschienen, Transformator, Logo-Elemente) so zu fixieren, dass ein Verrutschen, Anstoßen oder Brechen während des Transports ausgeschlossen ist,
- geeignete Polster- und Füllmaterialien einzusetzen, soweit dies zur Vermeidung von Transportschäden erforderlich ist.
(2) Wird der Mietgegenstand auf dem Rückversand beschädigt und ist die Beschädigung auf eine unzureichende, fehlerhafte oder fehlende Transportverpackung zurückzuführen, so wird vermutet, dass der Kunde die Beschädigung zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass er die Verpackungspflichten nach Abs. 1 erfüllt hat oder ihn an der Beschädigung kein Verschulden trifft.
(3) Vom Kunden zu vertretende Verpackungsschäden werden vorrangig von der Kaution gemäß § 8 in Abzug gebracht. Reicht die Kaution zur Deckung nicht aus, kann der Anbieter den übersteigenden Betrag nach Maßgabe des § 8 Abs. 5 gesondert geltend machen.
§ 14 Rückgabeprüfung und Kautionsabrechnung
(1) Der Anbieter führt die Rückgabeprüfung (Inspektion) innerhalb von 6 Kalendertagen nach dem dokumentierten Eingang des Rücksendepakets durch. Die Inspektion umfasst eine kombinierte Funktions- und Sichtprüfung der einzelnen Komponenten. Die Abrechnung des Mietzinses endet bereits mit dem Eingang (§ 12 Abs. 6); die Dauer der Inspektion geht nicht zu Lasten des Kunden.
(2) Stellt der Anbieter über die normale, nutzungstypische Abnutzung hinausgehende Schäden fest oder fehlen Komponenten, dokumentiert er dies nachvollziehbar (Beschreibung, nach Möglichkeit Fotografien). Der Kunde erhält die Aufzeichnungen auf Anforderung.
(3) Die Schadensermittlung erfolgt nach den in § 8 Abs. 3 und 4 festgelegten komponentenbezogenen Sätzen, zuzüglich etwaiger verpackungsbedingter Schäden gemäß § 13a. Der Einbehalt ist auf die Gesamtkaution begrenzt; ein übersteigender Betrag bleibt nach § 8 Abs. 5 geschuldet.
(4) Erhebt der Kunde gegen die Schadensfeststellung Einwände, hat er diese innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abrechnung in Textform beim Anbieter einzureichen. Der Anbieter prüft die Einwände und erteilt eine begründete Antwort. Die Frist des § 8 Abs. 6 bleibt hiervon unberührt.
(5) Mit endgültiger Bestätigung der Inspektion wird die Bestellung in den Status „Abgeschlossen" überführt und der zur Rückerstattung anstehende Kautionsbetrag gemäß § 8 Abs. 6 ausgezahlt.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur
a. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt, b. bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, c. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d. soweit der Anbieter eine Garantie übernommen oder die Beschaffenheit der Mietsache zugesichert hat.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Kunde haftet für Schäden am Mietgegenstand, die er oder Personen, denen er die Nutzung gestattet hat, nach den allgemeinen Regeln zu vertreten haben. Bei vertragsgemäßer Nutzung anfallende gewöhnliche Abnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten.
§ 16 Eigentum des Anbieters
(1) Der Mietgegenstand bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses und der vollständigen Rückgabe uneingeschränkt Eigentum des Anbieters. Ein Übergang des Eigentums oder eine Übertragung sonstiger dinglicher Rechte auf den Kunden findet zu keinem Zeitpunkt statt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Zugriffen Dritter zu schützen, insbesondere ihn nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform zu unterrichten und Dritte auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen.
§ 17 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Plattform unter „Datenschutzerklärung" jederzeit abrufbar ist.
(2) Rechtsgrundlage der Verarbeitung der für Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Mietverhältnisses erforderlichen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), hinsichtlich gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und hinsichtlich der Betrugsprävention, der Plattformsicherheit und der Nachweisführung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen). Soweit im Einzelfall eine Einwilligung eingeholt wird (z. B. für optionale Analyse-Dienste), kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden personenbezogene Daten an den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (Irland) und mit ihm verbundene Unternehmen — auch in Drittstaaten, insbesondere die Stripe, Inc. in den USA — übermittelt. Die Drittlandsübermittlung erfolgt auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (EU-US Data Privacy Framework), der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission und/oder anderer geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
(4) Der Anbieter protokolliert Vertragsannahmen und Bestellübermittlungen sowie sicherheitsrelevante Kundenvorgänge in einem Audit-Protokoll; dabei werden die IP-Adresse und — soweit technisch übermittelt — der User-Agent des Kunden erfasst. Diese Protokollierung dient der Nachweisführung über den Vertragsschluss, der Betrugsprävention und der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Vertrags-, Abrechnungs- und Buchungsunterlagen (einschließlich der zugehörigen Protokolleinträge) werden entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB, § 147 AO — bis zu zehn Jahre) aufbewahrt und anschließend gelöscht.
(5) Den betroffenen Personen stehen die Rechte aus Art. 15–22 DSGVO zu (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Der Kunde kann über sein Kundenkonto einen Export seiner Daten (einschließlich des gespeicherten Vertragstexts und des Vertrags-Snapshots) abrufen und — nach Abwicklung laufender Mietverhältnisse — die Löschung seines Kontos veranlassen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Anträge können zudem formfrei an die in der Anbieterkennzeichnung genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden.
(6) Beschwerderecht: Es besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
§ 18 Elektronische Kommunikation und elektronischer Vertragsabschluss
(1) Der Kunde willigt darin ein, dass sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Erklärungen, Mitteilungen, Rechnungen, Mahnungen und Belege elektronisch in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen im Sinne des § 14 UStG werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt; der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt elektronisch durch die in § 4 beschriebenen Schritte. Eine eigenhändige Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich; dem Erfordernis der Textform (§ 126b BGB) wird durch die elektronische Annahme im Kundenkonto genügt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichend nutzbare und regelmäßig abgerufene E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren. Mitteilungen des Anbieters gelten als zugegangen, sobald sie den Server des Empfängers erreicht haben und für den Kunden unter gewöhnlichen Umständen abrufbar gewesen wären.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (§ 38 Abs. 1 ZPO); der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischen Weiterentwicklungen der Plattform oder vergleichbaren sachlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung weder den vereinbarten Mietzins noch die Kaution noch sonstige Hauptleistungspflichten betrifft (für Preisänderungen gilt ausschließlich § 5 Abs. 5). Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 12 Abs. 4 zu kündigen.
(2) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(3) Textform-Klausel. Vertragsänderungen und -ergänzungen, einschließlich der Aufhebung dieser Klausel, bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Abtretung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Geschäftsveräußerung oder Umstrukturierung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde ist hiervon rechtzeitig vorab zu informieren und hat ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Übergangs.
(5) Einbeziehung weiterer Dokumente. Bestandteil dieses Vertrages sind:
a. die im Kundenkonto und auf der Plattform abrufbare Datenschutzerklärung (als Informationsdokument gemäß Art. 13, 14 DSGVO), b. die im Konfigurator zum Zeitpunkt der Vertragsannahme angezeigte und im Vertrags-Snapshot revisionssicher gespeicherte Bestellkonfiguration, c. der im Vertrags-Snapshot eingefrorene monatliche Mietzins, die Gesamtkaution samt Komponentenaufschlüsselung sowie eine etwaige Aktion gemäß § 5 Abs. 6.
Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den vorgenannten Anlagen gehen die im Vertrags-Snapshot gespeicherten individuellen Beträge und Konfigurationsdaten diesem Vertrag vor; im Übrigen geht dieser Vertrag vor.
Vertrags-Snapshot (wird bei der Bestellübermittlung elektronisch erzeugt)
Mit der Übermittlung der Bestellung nach elektronischer Annahme dieses Vertrages werden automatisch und revisionssicher folgende Daten gespeichert (contracts-Tabelle):
- Vertragsversion: v3.0
- der vollständige Vertragstext in der vom Kunden gelesenen Fassung
- JSON-Metadaten: Bestellart und vollständige Bestellkonfiguration (Text, Farbe, Logo-Optionen, LED-Box, Buchstabenanzahl, Schienenanzahl) einschließlich technischer Prüfsumme der Konfiguration
- vereinbarter monatlicher Mietzins und vereinbarte Gesamtkaution (netto, EUR) samt Komponentenaufschlüsselung (Buchstaben, Logo-Elemente, Schienen, Transformator, LED-Box)
- etwaige Aktion (rabattierter Monatsbetrag, Aktionsdauer in Monaten)
- Unternehmer-Bestätigung und USt-IdNr. bzw. steuerliche Kennnummer des Kunden
- Kunden-Stammdaten zum Zeitpunkt der Übermittlung
- Datum, Uhrzeit (UTC) und IP-Adresse der Übermittlung
Die Zeilen der contracts-Tabelle sind ab dem Zeitpunkt der Speicherung unveränderlich; Änderungen und Löschungen sind sowohl auf Anwendungsebene als auch durch eine Datenbank-Sperre ausgeschlossen. Der Kunde kann den Vertrags-Snapshot jederzeit über sein Kundenkonto („Einstellungen" → „Vertrag anzeigen") einsehen und als Textdatei herunterladen; zusätzlich erhält er den vollständigen Vertragstext mit der Bestellbestätigung per E-Mail (§ 4 Abs. 4). Eine PDF-Ausgabe ist in der gegenwärtigen Version nicht implementiert.
Annahmebestätigung des Kunden
Mit Setzen des Häkchens in der Checkbox „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / den Mietvertrag gelesen, verstanden und akzeptiert" und Klick auf die Schaltfläche „Bestätigen" auf der Vertragsseite erklärt der Kunde:
- dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt,
- dass die im Kundenkonto hinterlegte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. steuerliche Kennnummer zutrifft,
- dass die zur Abgabe der Erklärung handelnde natürliche Person volljährig, voll geschäftsfähig und ordnungsgemäß zur Vertretung des Kunden berechtigt ist,
- dass er zur Kenntnis genommen hat, dass kein Widerrufsrecht besteht und die verbraucherschützenden Vorschriften des Fernabsatzes (§§ 312c ff., 355 BGB) keine Anwendung finden,
- dass er das Stornierungsrecht bis zur Anbieterbestätigung (§ 12 Abs. 2) sowie die Mindestmietzeit von zwei Monaten ab Aktivierung (§ 6 Abs. 2) und den Ausschluss der ordentlichen Kündigung vor deren Ablauf (§ 12 Abs. 3) zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert,
- dass er die im Konfigurator angezeigten Beträge (monatlicher Mietzins und Kaution einschließlich der Komponenten für Schienen, Transformator und LED-Box) als Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verbindlich anerkennt und eine etwaige Aktion nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 gilt,
- dass er die Versandkostenverteilung gemäß § 9 Abs. 4 (Auslieferung durch Anbieter; Rückversand einschließlich Transportbox auf eigene Kosten, kein kostenfreier Rücksendeschein) akzeptiert,
- dass er die Verpackungspflichten und die Vermutungsregel für Verpackungsschäden gemäß § 13a einschließlich der Möglichkeit eines die Kaution übersteigenden Anspruchs akzeptiert,
- dass die Rückgabefrist 7 Werktage ab Bereitstellung der Rücksendeanweisungen beträgt (§ 13 Abs. 3) und bei fruchtlosem Ablauf von Frist und Nachfrist die Kaution nach Maßgabe des § 13 Abs. 6 einbehalten werden kann,
- dass die Abrechnung bei Nichtzahlung nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 endet und das Mietverhältnis in diesem Fall automatisch außerordentlich gekündigt wird,
- dass er diesen Vertrag zur Kenntnis genommen und verstanden hat und der elektronischen Speicherung des vollständigen Vertragstexts und des Vertrags-Snapshots gemäß § 4 zustimmt.



